Was tun, wenn jemand stirbt?

Wenn ein geliebter Mensch verstorben ist, befindet man sich in einem emotionalen Ausnahmezustand und steht dennoch vor der Herausforderung, rasch wichtige Entscheidungen zu treffen und Formalitäten zu erledigen. Mit diesem Dokument möchten wir den Hinterbliebenen helfen, ihre Gedanken zu ordnen und die richtigen Schritte zu unternehmen, um den Verstorbenen würdevoll zu bestatten.

 

Folgende Schritte sollten unternommen werden, wenn ein Todesfall in der Familie oder im engen Freundeskreis eingetreten ist:

 

1) Ausstellung des Totenscheins durch den Arzt

2) Benachrichtigung des Pfarrseelsorgers: Pfarrseelsorger Michael Lezuo: +39 388 1563816 oder Seelsorger Walter Innerbichler: +39 0472 855115 oder Pfarrgemeinderatsvorsitzende Anna Gamper +39 334 3329459

 

3) Gespräch mit dem Seelsorger

4) Meldung im Gemeindeamt

5) Benachrichtigung des Mesners/Küsters – Läuten der Sterbeglocke: Georg Delueg: +39 348 0108070

6) Friedhofskomitee verständigen: Georg Gamper: +39 342 7603240

7) Grabstätte aussuchen: Entscheidung zwischen Sargbestattung, Feldurnenbestattung oder Nischenbestattung

8) Bestatter auswählen: In Absprache mit dem Bestattungsunternehmen Sarg und Sterbebilder auswählen, sowie Zeitungsannoncen gestalten (ggf. Villscheider Brixen: +39 335 6199899)

9) Aufbahrungsort festlegen: Zu Hause, in der Leichenkapelle oder in der Kirche

10) Vorbeter für das Gebet im Trauerhaus oder in der Kirche organisieren

11) Musikalische Gestaltung des Begräbnisgottesdienstes: Kirchenchor Feldthurns, Silvia Helfer Gamper: +39 349 3513667

12) Sargträger organisieren

13) Beerdigung des Sarges durch die Sargträger – diese unbedingt vorab darüber informieren!

14) Fürbitten und Texte vorbereiten: Diese dem Seelsorger zur Durchsicht vorlegen; ggf. Lebenslauf des Verstorbenen vorbereiten

15) Dank aussprechen für die Teilnahme an der Trauerfeier und für alle, die einen Dienst erfüllt haben

Nach der Beerdigung

1) Blumengestecke und Kränze entfernen bzw. abwinden: (ggf. durch die Gärtnerei – Absprache!)

2) Errichten des Grabhügels

3) Aufstellen eines Grabkreuzes: Nach Genehmigung der Skizze durch die Friedhofskommission

4) Das Grab muss in gepflegtem Zustand gehalten werden: Blumenbepflanzung, keine hohen Sträucher, gemäß Friedhofsverordnung

5) Bei Nichteinhaltung der Verordnung wird das Grab eingeebnet.

6) Für die Friedhofspflege (Bewässern, Pflege des Friedhofsareals) ist bis Allerheiligen der jährliche Beitrag zu entrichten.